Allgemeine Geschäftsbedingungen Motorrad und Auto Privatkunden

Allgemeine Geschäftsbedingungen Motorrad und Auto Privatkunden

  1. Allgemeines Die Fa. Martin Althaus mit Sitz in Herten, führt unter der Marke „Car-Bike-Shuttle “ internationale Motorradtransporte und PKW Transporte  durch.
  2. Anmeldung und Vertragsabschluss Mit der Anmeldung bietet der Auftraggeber Martin  Althaus. den Abschluss eines Transportvertrages an. Die Anmeldung kann telefonisch oder schriftlich per Fax, e-Mail oder Briefpost erfolgen. Die Auftragsannahme erfolgt mit der Übernahme des Motorrads und dem Ausfüllen des Transportscheins oder der Zusendung einer Auftragsbestätigung.   3. Zahlungsbedingungen Die Zahlung wird, je nach Vereinbarung, vor Ort, bei Abholung an der Zielstation oder per Rechnung innerhalb der vereinbarten Frist fällig.
  3. Beförderungsbedingungen  Die Maße des Bikes dürfen folgende max. Werte nicht überschreiten: Länge 240 cm / Breite 80 cm / Höhe 125 cm. Sollten diese Maße überschritten werden, muss Fa Martin Althaus. zwingend darüber informiert werden.  Für loses Gepäck wird keine Haftung übernommen. Für Schäden, welche durch auslaufende Flüssigkeiten hervorgerufen werden, wird der Eigentümer des Bikes haftbar gemacht.
  4. Haftung 5.1  Sofern es sich beim Auftraggeber um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt, gilt folgendes: Nach den gesetzlichen Regelungen (HGB) haftet die Firma Martin Althaus. für Beschädigungen und Verluste an dem beförderten Frachtgut bis zu einer Höhe von 8,33 (international 40 ) Rechnungseinheiten je kg, welche z.Zt. etwa 10,00 € je kg entsprechen. Beispiel 1 Motorrad beschädigt: Gewicht des Motorrades 150 kg x 10,- € = 1.500,- € Haftungswert. Beispiel 2 Koffer beschädigt: Gewicht des Koffers 3 kg x 10,- € = 30,- € Haftungswert.  5.2  Für Kunden, die keine Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, gelten die Allgemeinen deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp) in der jeweiligen neuesten Fassung, die im vollständigen Wortlaut im Internet unter http://www.car –bike – shuttle.com_AGB eingesehen werden können. 5.3  Eine äußerlich erkennbare Beschädigung bzw. ein Verlust/Teilverlust des Transportgutes ist unmittelbar durch den Empfänger anzuzeigen. Anderweitig vermuten wir, dass das Transportgut vertragsgemäß ausgeliefert wurde.
  5. Zusatz-Versicherung  Fa Martin Althaus. hat für den Transport eine Transportversicherung abgeschlossen, die im Transportpreis enthalten ist und die gesetzliche Haftung nach den Vorschriften des HGB bzw. der ADSp (siehe 5.1/5.2) abdeckt.
  6. Eine Zusatzversicherung, welche eine Beschädigung oder den Verlust des Bikes in voller Höhe (Zeitwert) abdeckt, kann über Fa. Martin Althaus. abgeschlossen werden. Diese Zusatzversicherung haftet nicht bei Lack-, Kratz-, Schramm-, Scheuer- oder Oxidationsschäden. In diesen Fällen ist unsere Haftung nach HGB (siehe 5.1) beschränkt.
  7. Rücktritt  Ein Rücktritt vom Transportvertrag ist jederzeit möglich und muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung sowie der Tag des Transportbeginns, i.d.R. der Tag der Anlieferung am Abgangslager. Sofern nicht anders vereinbart, fallen bei der Stornierung folgende Stornokosten an:  Stornierung bis 4 Wochen vor dem Transport    70% des Transportpreises  Stornierung bis 2 Wochen vor  dem Transport  100% des Transportpreises
  8. Gerichtsstand  Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.  Gerichtstand